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Registrierte Hunde

Nach der Karlsruher Hundesteuersatzung ist jeder über drei Monate alte Hund bei der Stadtkämmerei anzumelden.

Quelle: Stadtkämmerei der Stadt Karlsruhe, eigene Berechnungen

Daten und Ressourcen

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Dieser Datensatz wurde unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung - 4.0 International (CC-BY 4.0) veröffentlicht.

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Zuletzt aktualisiert März 21, 2023, 13:00 (MEZ)
Erstellt November 12, 2021, 11:21 (MEZ)
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