Haushalte von Alleinerziehenden (Anteil)
Anteil der Haushalte von Alleinerziehenden an allen Haushalten.
Nach der Definition der amtlichen Statistik bilden Personen, die gemeinsam wohnen und wirtschaften, einen Haushalt.
Als Kinder werden nur ledige Personen unter 18 Jahren im Haushalt eines Erziehungsberechtigten geführt. Folglich gelten als Alleinerziehende nur Erziehungsberechtigte ohne (Ehe-)Partner, die mit ledigen Kindern unter 18 Jahren im generierten Haushalt zusammenleben. Hierbei ist unerheblich, ob noch weitere Personen wie volljährige Kinder oder Großeltern im Haushalt leben.
Einschließlich meldepflichtiger Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA).
Quelle: Melderegister / Stadt Karlsruhe, Amt für Stadtentwicklung
Stand: jeweils zum 31.12. eines Jahres
Eine interaktive Darstellung dieser Daten finden Sie im Karlsruher Statistikatlas
Lizenz
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Datenverzeichnis
Spalte | Typ | Bezeichnung | Beschreibung |
---|---|---|---|
Stadtteil | text | ||
Jahr | text | ||
Haushalte % | text |
Zusätzliche Informationen
Feld | Wert |
---|---|
Daten wurden zuletzt aktualisiert | 28. Februar 2022 |
Metadaten zuletzt aktualisiert | 28. Februar 2022 |
Erstellt | 30. Juli 2018 |
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