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Kategorien: Verwaltung, Politik und Wahlen Formate: CSV Tags: hunde

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  • Registrierte Hunde

    Nach der Karlsruher Hundesteuersatzung ist jeder über drei Monate alte Hund bei der Stadtkämmerei anzumelden. Quelle: Stadtkämmerei der Stadt Karlsruhe, eigene Berechnungen
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