Haushaltsplan 2022_2023
Grundlage für die kommunale Haushaltswirtschaft ist der Haushaltsplan. Dieser ist Teil der Haushaltssatzung, die gemäß § 79 Absatz 1 Gemeindeordnung für zwei Haushaltsjahre, nach Jahren getrennt, erlassen werden kann. Diese gesetzliche Möglichkeit setzt die Stadt Karlsruhe durch die Aufstellung eines Doppelhaushaltplans um. Im Neuen Kommunalen Haushaltsrecht, der Kommunalen Doppik, basiert die Haushaltswirtschaft auf einem Drei-Komponenten-Modell.
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Daten wurden zuletzt aktualisiert | unbekannt |
Metadaten zuletzt aktualisiert | 20. Juli 2023 |
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Erstellt | vor 2 Jahren |
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