Haushaltsplan 2024-2025
Grundlage für die kommunale Haushaltswirtschaft ist der Haushaltsplan. Dieser ist Teil der Haushaltssatzung, die gemäß § 79 Absatz 1 Gemeindeordnung für zwei Haushaltsjahre, nach Jahren getrennt, erlassen werden kann. Diese gesetzliche Möglichkeit setzt die Stadt Karlsruhe durch die Aufstellung eines Doppelhaushaltplans um. Im Neuen Kommunalen Haushaltsrecht, der Kommunalen Doppik, basiert die Haushaltswirtschaft auf einem Drei-Komponenten-Modell.
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Zusätzliche Informationen
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| Metadaten zuletzt aktualisiert | 19. Juni 2024 |
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| Erstellt | vor 1 Jahr |
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